Hier finden Sie eine vollständige Übersicht der gesetzlichen Regelungen zur österreichischen Autobahnvignette, Strafen, Ausnahmen und Beschwerdemöglichkeiten.
Die Mautpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) geregelt. Die ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) ist für den Betrieb und die Kontrolle zuständig. Die Tarife werden jährlich durch Verordnung des Bundesministers für Klimaschutz festgelegt.
| Regelung | Details | Ausnahme |
|---|---|---|
| Vignettenp flicht | Alle Pkw bis 3,5 t zGG auf A- und S-Straßen | Einsatzfahrzeuge, Diplomaten |
| Motorräder | Eigene Vignettenkategorie, günstigere Tarife | Keine |
| Wohnmobile bis 3,5 t | Pkw-Tarif gilt | Keine |
| Fahrzeuge über 3,5 t | Streckenmaut (GO-Box) statt Vignette | Landwirtschaft (teilweise) |
| Ausländische Fahrzeuge | Gleiche Regeln wie österreichische | Diplomatische Kennzeichen |
| Bundesstraßen | Mautfrei | – |
| Sondermautstrecken | Zusätzliche Streckenmaut | – |
| Elektrische Fahrzeuge | Gleiche Tarife wie Verbrenner | Keine |
| Hybridfahrzeuge | Gleiche Tarife wie Verbrenner | Keine |
| Anhänger | Keine eigene Vignette erforderlich | – |
Bei Verstößen gegen die Mautpflicht gelten folgende Sanktionen:
| Verstoß | Organmandat | Verwaltungsstrafe | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Fehlende Vignette | € 120 | bis € 300 | Sofortige Zahlung möglich |
| Abgelaufene Vignette | € 120 | bis € 300 | Gilt auch für Folgetag |
| Falsches Kennzeichen | € 120 | bis € 300 | Vorsatz kann höher bestraft werden |
| Fehlende Streckenmaut | € 120 | bis € 300 | Pro Strecke |
| Fehlende GO-Box (LKW) | € 300 | bis € 3.000 | Schwerere Sanktion |
| Manipulation der Kontrolle | – | bis € 3.000 | Strafanzeige möglich |
Bei Beschwerden über Organmandate oder Verwaltungsstrafen:
Was Sie angeben müssen: Kennzeichen, Datum und Ort der Kontrolle, Beschreibung des Sachverhalts, Kaufbeleg der Vignette (falls vorhanden), Kontaktdaten.
Fristen: Organmandat-Einspruch: 2 Wochen; Verwaltungsstrafe-Beschwerde: 4 Wochen; Verjährung: 1 Jahr.
Die ASFINAG verarbeitet Kennzeichendaten im Rahmen der Mautkontrolle gemäß der DSGVO. Kennzeichendaten werden nur für die Dauer der Kontrolle gespeichert und bei gültiger Vignette sofort gelöscht. Bei Verstößen werden die Daten für die Dauer des Verfahrens aufbewahrt.